Fachschule für Wirtschaft
Infoveranstaltung am Mittwoch, 30. Mai 2012, 19:00 Uhr
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Die Fachschule für Wirtschaft bietet kaufmännischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach der beruflichen Erstausbildung eine Weiterbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Sie vermittelt den Studierenden die Qualifikationen für die Übernahme von Führungsaufgaben in Unternehmen, Verwaltungen sowie anderen Institutionen und bereitet ebenfalls auf die unternehmerische Selbstständigkeit vor.
Die Fachschule für Wirtschaft — Fachrichtung Betriebswirtschaft — wird mit den Schwerpunkten
angeboten. Informationen zu dem integrierten Angebot den "Bachelor of Arts (B. A.) Betriebswirtschaft" zu erreichen finden Sie in diesem Flyer:
Außerdem bietet die Fachschule für Wirtschaft einen einjährigen Aufbaubildungsgang an, welcher sich an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft oder vergleichbarer Bildungsorganisationen richtet:
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Kontakt Ernst-Wilhelm Spilker
Tel.: 05221 132850
Fax:05221 132899
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- mindestens Fachoberschulreife
- abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
- Berufsschulabschluss
- Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die auch während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden kann
- Die Berufsausbildung kann durch eine Berufstätigkeit im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vor Beginn des Studiengangs von mindestens 5 Jahren ersetzt werden, auf die der Besuch einer entsprechenden Berufsfachschule angerechnet werden kann.
Die Fachschule wird mit dem Fachschulexamen abgeschlossen, in dem die erworbene Gesamtqualifikation festgestellt wird. Nach bestandenem Examen sind die Absolvent(inn)en berechtigt, den Titel „Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt“ mit dem Zusatz des jeweiligen Schwerpunktes zu tragen.
Die Fachhochschulreife kann durch eine zusätzliche Prüfung in einem der drei Bereiche
- Deutsch/Kommunikation oder
- Englisch oder
- Mathematik erworben werden.
Außerdem bereitet die Fachschule für Wirtschaft auf folgende externe Prüfungen vor:
- Ausbildereignungsprüfung gemäß § 20 Berufsbildungsgesetz
- Sprachprüfungen der London Chamber of Commerce and Industry International Qualifications
