„Kleine” Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 12 regulär versetzt werden und den Bildungsgang verlassen, erhalten auf ihrem Abgangszeugnis den schulischen Teil der „kleinen” Fachhochschulreife attestiert. Zur vollen Fachhochschulreife ist eine anschließende mindestens 2-jährige Berufsausbildung erforderlich. Dieser Abschluss (nach einem Jahr!) ist nahezu identisch mit jenem, der nach zwei Jahren in der Höheren Handelsschule nach erfolgreicher Prüfung mit Klausuren in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik sowie Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen erworben wird. So gesehen hat sich der „Q”-Vermerk gelohnt: Man gewinnt ein ganzes Schuljahr und muss „nur” die Versetzung schaffen und braucht keine Abschlussprüfung zu absolvieren!