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Hinweise zum Infektionsschutz am FLB

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Hinweise zum Infektionsschutz

  • Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vor, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen.

  • Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

  • Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Diese Pflicht zum Tragen einer MNB gilt für das Schulgebäude und das gesamte Schulgelände.

  • Wir empfehlen unseren Schüler*innen ausdrücklich auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Die Schulcafeteria ist als Kioskbetrieb geöffnet (kein Aufenthalt zum Verzehr!).

  • Die Klassenräume bleiben in den Pausen geöffnet und dürfen zum Aufenthalt genutzt werden.

  • Zum Verzehr von Speisen in der Pause oder von Getränken dürfen die Mund-Nase-Bedeckungen abgenommen werden. Der Mindestabstand von 1,5 m ist hierbei einzuhalten.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: SchulMail Archiv 2020

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