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"Kopfnoten" fallen weg

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"Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen weisen ab sofort keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr aus. Diese Regelung gilt bereits für die Halbjahreszeugnisse des laufenden Schuljahres und auch für die Schullaufbahnbescheinigungen der Jahrgangsstufe 13. Auch künftig sind Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen möglich, wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat."
(Quelle: Schulministerium NRW, Veröffentlichung vom 15. Dezember 2010)

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